Stichtag 01.02.2017: Neue AGB´s und neue Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Ab dem 01.02.2017 müssen Kfz-Betriebe Verbraucher darüber informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht.
Es ist dringend erforderlich, hierzu im Impressum auf den eigenen Webseiten zu informieren. Die folgende Formulierung wird vom ZDK empfohlen::
"Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle im Sinne des VSG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet." :
Im Zuge dieser Neuregelung mussten auch die Bedingungstexte ( Neuwagen-, Gebrauchtwagen-, Teileverkaufs- und Kfz-Reparaturbedingungen) überarbeitet werden, da die AGB´s ebenfalls dieses obigen Hinweis enthalten müssen.
Bitte verwenden Sie ab dem 01.02.2017 nur noch die aktuellen AGB´s mit Stand 12/2016.
Bitte beachten Sie auch die nachvertraglichen Informationspflichten, die für alle Betriebe gelten.
Ausführliches entnehmen Sie bitte dem ZDK-Merkblatt oder fragen Sie Ihre Kfz-Innung bzw. den KFZ- Verband.

AGBs und Merkblatt können Innungsmitglieder bei der Geschäftsstelle wismar@kh-mail.de anfordern

Sämtliche neuen Bedingungstexte (Stand: 12/2016) können als Tafel im Format 40 x 60 cm und als Block im Format DIN A4 unter https://www.kfz-meister-shop.de/articles/agb-fur-service-und-verkauf-35 bestellt werden.

Unsere Partner