Exklusiv für Innungsmitglieder - Externer Datenschutzbeauftragter
seit dem 25.05.2018 gilt bekanntlich die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
KFZ- Betriebe müssen seitdem ihre bisherige Datenschutzpraxis prüfen und den Umgang mit personenbezogenen Daten an die neuen Vorschriften anpassen.
Beschäftigt ein Kfz-Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben, so ist die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten verpflichtend.
Die neue Servicegesellschaft des Kfz-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern mbH bietet Innungsmitgliedern einen exklusiven Service an. Denn finden Kfz-Betriebe keinen geeigneten Mitarbeiter für diese Aufgabe des Datenschutzbeauftragten oder möchte kein Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen, so muss auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen werden. Hinzu kommt, dass ein interner Datenschutzbeauftragter dem besonderen Kündigungsschutz unterliegt und der Geschäftsleistung weisungsbefugt ist.
Die Qualifikation eines Mitarbeiters bedarf zudem Zeit, Kosten und viel Mühe. Diese Punkte sind oft, neben dem täglichen Betriebsalltag hinderlich und für Mitarbeiter schwer zusätzlich zu bewältigen.
Aus diesen Gründen haben wir unsere Mitarbeiterin der Servicegesellschaft Frau Katrin Kowar und Frau Jolanta Klein von der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg zu zertifizierten Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen.
Jetzt können Mitgliedsbetriebe das Angebot der Servicegesellschaft des Kfz-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern mbH nutzen und unsere beiden Datenschutzbeauftragten extern benennen, die dem Verantwortlichen und den Beschäftigten bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften beratend bei Seite stehen.
Erste Betriebe nutzen bereits dieses Angebot und die Nachfrage steigt stetig.
Interessierte Betriebe können gerne mit uns Kontakt aufnehmen.